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   VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20   

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https://dejure.org/2021,12317
VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20 (https://dejure.org/2021,12317)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.04.2021 - VerfGH 162/20 (https://dejure.org/2021,12317)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. April 2021 - VerfGH 162/20 (https://dejure.org/2021,12317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch Nichtberücksichtigung substantiierten Vortrags im Rahmen einer Streitwertbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20
    Die Bescheidungspflicht ist insbesondere bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen begrenzt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).

    Geht das Gericht auf eine Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vortrags nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11, vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Geht das Gericht auf eine Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vortrags nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11, vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16; st. Rspr.).

  • KG, 20.05.2020 - 21 W 34/19

    Streitwert bei einer Klage auf Übergabe der neu gebauten Wohnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 20. Mai 2020 - 21 W 34/19 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB).

    Damit ist der Beschluss des Kammergerichts vom 14. August 2020 - 21 W 34/19 - gegenstandslos.

  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 63/14

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet indes nicht, dass sich das entscheidende Gericht die vorgetragene Rechtsansicht zu eigen macht (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 63/14 - Rn. 40).
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20
    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten haben (vgl. Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 123/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2021 - VerfGH 162/20
    Geht das Gericht auf eine Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vortrags nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2015 - VerfGH 151/14 - Rn. 11, vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23 und vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschlüsse vom 14. April 2021 - VerfGH 162/20 - Rn. 10, vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16 und vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23; st. Rspr.).

    Geht das Gericht auf eine Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Vortrags nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 14. April 2021 - VerfGH 162/20 - Rn. 10, vom 21. Oktober 2020 - VerfGH 123/20 - Rn. 16 und vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23; st. Rspr.).

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